Seit Jahren werden verschiedenste Bemühungen seitens des Gesetzgebers gestartet, pflegende Angehörige nicht nur sozialversicherungsrechtlich abzusichern, sondern diese auch in anderen - oft ihrer eigenen Gesundheit dienenden - Belangen zu unterstützen. So können seit 1. 1. 2004 nahe Angehörige pflegebedürftiger Menschen unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen erhalten, wenn sie an der Erbringung der Pflege verhindert waren und Kosten für eine professionelle oder private Ersatzpflege erwachsen sind.

