Zu einer Fortbildung gem § 63 GuKG, zur Punktierung eines arterio-arteriellen Shunts, zur Berechnung der 5-Jahresfrist gem § 17 GuKG und zur Tätigkeit von Pflegehelfern in der Hydro- und Balneotherapie.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

