Der Oberste Gerichtshof hat im Verfahren 9 Ob A 11/10y entschieden, dass der zur Satzung erklärte BAGS-KollV gegenüber dem Hotellerie-KollV Vorrang hat, wenn der Bereich der Pflege dem Betrieb das wirtschaftliche Gepräge (im Sinne des § 9 Abs 3 Arbeitsverfassungsgesetz) gibt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

