Die österr Staatsbürgerschaft ist in fast allen Landespflegegeldgesetzen eine Anspruchsvoraussetzung. Trotz fehlender österr Staatsbürgerschaft kann in Härtefällen dennoch Pflegegeld gewährt werden, wenn es die persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erscheinen lassen. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden anhand der aktuellen Rechtsprechung dargestellt.

