Beiziehung eines Dolmetschs im Ub-Verfahren. Für Tagsatzungen mit nicht deutschsprachigen Patienten ist ein Dolmetsch beizuziehen. Diese an sich selbstverständliche Aussage (im Konkreten aus einer aktuellen Entscheidung des LG Salzburg) kann allerdings in der Praxis zu beträchtlichen Problemen führen.
21 R 65/11x

