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Schonendere Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung

HeimAufG & UbGRechtsprechungJudikaturHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2011/119ÖZPR 2011, 150 - 151 Heft 5 v. 16.6.2011

Schonendere Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung. Zum einen stellt das LG Salzburg fest, dass das HeimAufG auch dann anzuwenden ist, wenn sich in einer Einrichtung gem § 2 Abs 1 HeimAufG Minderjährige befinden, zum anderen befasst es sich eingehend mit der Frage, was als gelindere Maßnahme gem § 4 Z 3 HeimAufG zu einer Freiheitsbeschränkung in Betracht kommt.

21 R 202/11v

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