Der EuGH hat in einem richtungsweisenden Urteil zu Fragen des Urlaubsausmaßes bei einem Umstieg von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung und zu Fragen der Verjährung des Urlaubs infolge Karenz Stellung bezogen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

