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Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten in der Sozialhilfe

Haftung, Kosten & QualitätRechtsprechungJudikaturUniv.-Ass. MMag. Manuel MayrÖZPR 2010/141ÖZPR 2010, 158 - 159 Heft 5 v. 24.8.2010

Verjährung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten in der Sozialhilfe. Die Sozialhilfegesetze der Länder sehen Ersatzansprüche für die gewährte Hilfe gegenüber Dritten vor, gegen die der Hilfeempfänger deckungsgleiche Forderungen (zB Unterhalts- oder Schadenersatzforderungen) hat. Diese unterliegen ab dem Übergang des Anspruchs nur noch den Sozialhilfeträger betreffenden Verjährungsbestimmungen.

2 Ob 207/09v

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