Die Bundesländer sind grundsätzlich zuständig für gesetzliche Regelungen über Errichtung, Betrieb und Erhaltung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Der Standort eines Pflegeheims sollte jedoch keinen Ausschlag über die Güte der Betreuung geben.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

