Mehr oder weniger heftig wird seit vielen Jahren eine Diskussion geführt, ob die Pflegegeldbegutachtung durch Ärzte oder Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege zu erfolgen hat. Durch das aktuell laufende Pilotprojekt des BMASK ist diese Frage wieder brandaktuell. Als Basis für eine Versachlichung der Diskussion soll im Folgenden die derzeitige Rechtslage dargestellt werden.

