Den betroffenen Patienten, Klienten und pflegebedürftigen Menschen oder deren gesetzlichen Vertretern (bei Minderjährigen vor allem Eltern; bei volljährigen Personen die nahen Angehörigen als gesetzliche Vertreter bzw Sachwalter) ist auf ihr Verlangen Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

