( § 4c AuslBG, ARB 1/80 ) Bei Beurteilung, ob Beschäftigungszeiten eines türkischen Arbeitnehmers ordnungsgemäß waren und ein Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt begründeten, obwohl ein Aufenthaltsverbot bestand, ist zu prüfen, aus welcher Ursache das Aufenthaltsverbot erlassen wurde.
VwGH 15.03.2000, 97/09/0341