vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Opferschutz und Opferrechte

thema: Häusliche GewaltSonja Azizjuridikum 2014, 381 Heft 3 v. 1.9.2014

1. Einleitung

Die Prozessbegleitung erhielt ihre gesetzliche Grundlage erstmals mit 1.1.2006, als einige Bestimmungen des Strafprozessreformgesetzes22BGBl I 2004/19. vorzeitig eingeführt und bereits im Zuge der Strafprozessnovelle33BGBl I 2005/119. umgesetzt wurden. Der Gesetzgeber beabsichtigte, die dringlichsten Verbesserungen im Bereich der Opferrechte ohne allzu große Eingriffe in die Systematik der bis 31.12.2007 geltenden StPO aufzunehmen und dadurch eine flächendeckende Versorgung mit Einrichtungen der Prozessbegleitung zu gewährleisten.441080 BlgNR 22. GP 1. Mit Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes am 1.1.2008 wurde die Prozessbegleitung in § 66 Abs 2 StPO gesetzlich verankert, wobei die Aufgaben zwischen der psychosozialen und der juristischen Prozessbegleitung aufgeteilt wurden. Nach dieser Bestimmung umfasst die psychosoziale Prozessbegleitung die Vorbereitung des Opfers iSd § 65 Z 1 lit a und b StPO55Opfer iSd § 65 Z 1 lit a und b StPO ist jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnte; zudem ua auch bestimmte nahe Angehörige einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte. Sofern im Nachfolgenden die Begriffe Opfer oder Betroffene verwendet werden, sind hiemit Opfer iSd § 65 Z 1 lit a und b StPO gemeint. auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Das Bundesministerium für Justiz hat gemäß § 66 Abs 2 StPO bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.66Vgl die Liste der bewährten geeigneten Prozessbegleitungseinrichtungen unter www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c94848535a081cf0135a4a0496e002d.de.html (15.7.2014). Die juristische Prozessbegleitung erfolgt durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und umfasst die rechtliche Beratung sowie Vertretung und Durchsetzung der Rechte eines Opfers im Strafverfahren. Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung stehen dabei in ständiger Kooperation miteinander.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!