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Zur (In-)Transparenz von Kreditbearbeitungsentgelten

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2026/25ÖJZ 2026, 103 - 104 Heft 2 v. 23.1.2026

§ 6 Abs 3 KSchG

Unter den Begriff der "Kreditbearbeitungsgebühr" ist ein Entgelt für Tätigkeiten zu subsumieren, die bei der Bearbeitung und Bereitstellung des Kredits anfallen. Dieser Begriff ist als Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauchs grds nicht intransparent.

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