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Einziehung von Suchtgiftutensilien

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2026/19ÖJZ 2026, 64 Heft 1 v. 19.12.2025

§ 26 Abs 2 StGB

"Plastikbaggys", "Alubriefchen", Löffel, "Kunststoffröhrchen" und eine Clubkarte eines Automobilclubs sind - per se - keineswegs besonders deliktstauglich. "Suchtmittelanhaftungen" oder "Kokainanhaftungen" könnten ohne Weiteres entfernt werden, sodass die Einziehung nur zulässig wäre, wenn dem Berechtigten zuvor Gelegenheit gegeben wurde, dies (auf eigene Kosten) zu veranlassen.

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