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Beschwerde gg Zurückweisung einer NB

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2026/17ÖJZ 2026, 61 - 62 Heft 1 v. 19.12.2025

§ 285b Abs 2 (§§ 89 Abs 2b, 290 Abs 1 StPO)

Durch Zurückziehung der NB vor der E über die Beschwerde gegen die darüber ergangene ZulässigkeitsE wird deren Bezugspunkt beseitigt. Die Beschwerde ist daher zurückzuweisen.

15 Os 28/25v

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