§ 285b Abs 2 (§§ 89 Abs 2b, 290 Abs 1 StPO)
Durch Zurückziehung der NB vor der E über die Beschwerde gegen die darüber ergangene ZulässigkeitsE wird deren Bezugspunkt beseitigt. Die Beschwerde ist daher zurückzuweisen.
15 Os 28/25v
§ 285b Abs 2 (§§ 89 Abs 2b, 290 Abs 1 StPO)
Durch Zurückziehung der NB vor der E über die Beschwerde gegen die darüber ergangene ZulässigkeitsE wird deren Bezugspunkt beseitigt. Die Beschwerde ist daher zurückzuweisen.
15 Os 28/25v
