§ 166 Abs 1 zweiter Satz StGB (§ 245 ABGB)
Ges Erwachsenenvertreter sind von § 166 Abs 1 zweiter Satz StGB nicht erfasst.
11 Os 11/25i
§ 166 Abs 1 zweiter Satz StGB (§ 245 ABGB)
Ges Erwachsenenvertreter sind von § 166 Abs 1 zweiter Satz StGB nicht erfasst.
11 Os 11/25i
