Art 10, 13 KSÜ
Der Prioritätsgerichtsstand nach Art 13 KSÜ löst gerade (auch) Zuständigkeitskonflikte zwischen der allgemeinen, im Regelfall auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes gestützten internationalen Zuständigkeit (Art 5 KSÜ) mit der eheverfahrensbasierten Zuständigkeit des Art 10 KSÜ.

