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Beginn der Präklusion der Mietzinsüberprüfung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/211ÖJZ 2025, 673 - 674 Heft 11 v. 29.7.2025

§ 16 MRG

Im Fall einer Vertragsübernahme läuft die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG auch gegenüber dem aus einem befristeten Mietverhältnis ausscheidenden Altmieter solange nicht ab, als nicht sechs Monate nach der - im Fall des Aneinanderreihens befristeter Mietverträge zusammengerechnet - vereinbarten Befristungszeit abgelaufen sind.

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