Das IFG sieht in § 6 Abs 1 Z 7 lit e IFG eine Geheimhaltung aus Gründen des geistigen Eigentums vor. Der Beitrag analysiert, inwieweit das Urheberrecht den Informationspflichten des IFG im Weg steht, und entwickelt Leitlinien für die Entscheidung, ob Dokumente zum Schutz des Urheberrechts geheim gehalten werden.
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