Es ist eine schwierige Aufgabe für die Rechtsprechungsorgane, die materielle Wahrheit in der Praxis zu erforschen. Dies gilt besonders für die Ausgangssituation "Aussage gegen Aussage", in der meistens keinerlei Sachbeweise existieren. Dabei ist es ureigenste richterliche Aufgabe, die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen. Die Forensische Aussagepsychologie als die Lehre vom Wahrheitsgehalt von Zeugenaussagen kann die freie richterliche Beweiswürdigung im Bedarfsfall darin unterstützen. Der Beitrag untersucht anhand ausgewählter nationaler und deutscher Rechtsprechungsbeispiele sowie einschlägiger Literatur, wie dies konkret geschehen kann.

