Das BMJ hat am 24. 4. 2024 einen Entwurf einer Änderung der StPO zur Begutachtung ausgesendet, der zum Ziel hat, die Pauschalsätze des Verteidigerkostenbeitrags bei Freispruch neu zu gestalten und außerdem einen Pauschalkostenbeitrag bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens einzuführen.

