Das Ostereditorial war zu einer aktuellen Entscheidung des Domkapitels St. Stephan geplant und hätte sakral wie juristisch ergiebig werden können: Bei Gottfried Helnwein in Auftrag gegebene Ostertücher sollten den Hochaltar der Basilika dann nämlich überraschend doch nicht verhüllen, weil das abgebildete Kind mit Wundmalen Menschen verstören könne.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

