Wenn Beweismittel im Rahmen rechtswidriger Durchsuchungen gefunden werden, stellt sich die Frage, inwiefern diese strafprozessual verwertet werden dürfen. Während die StPO für derartige Fälle keine klare Regelung vorsieht, vertritt der OGH diesbezüglich einen sehr inkonsequenten Lösungsweg. Vor dem Hintergrund der Wahrheitserforschung einerseits und dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit andererseits wird im vorliegenden Beitrag die Frage erörtert, inwiefern die rechtswidrige Erlangung eines Beweises Einfluss auf die Verwertbarkeit nehmen soll.