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§ 178 StGB als potentielles Gefährdungsdelikt

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/152ÖJZ 2024, 502 Heft 8 v. 15.5.2024

§ 178 StGB

§ 178 StGB verlangt als potentielles Gefährdungsdelikt, dass die Tathandlung typischerweise geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren, ihrer Art nach meldepflichtigen Krankheit herbeizuführen. Die Voraussetzung einer Erkrankung des Täters im Tatzeitpunkt ist dem Tatbestand hingegen nicht zu entnehmen.

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