§ 382b EO
Bei der Prüfung der Voraussetzung der Zumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens zugunsten der Opfer von Gewalttätigkeiten im Familienkreis ist ein großzügigerer Maßstab anzulegen. Es genügt also grundsätzlich schon ein effektiver physischer Angriff oder die Drohung damit.

