§ 1319 ABGB
Eine (regelmäßige) fachmännische Kontrolle ist immer dann notwendig, wenn konkrete Anzeichen (zB ein schlechter Bauzustand, ein bekannter Mangel) vorliegen, die ein Baugebrechen vermuten lassen, oder wenn ein Teil des (Bau-)Werks von vornherein eine beschränkte Lebensdauer hat und daher regelmäßig zu erneuern ist.

