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Anzeigeobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2023/85ÖJZ 2023, 301 - 303 Heft 5 v. 28.3.2023

§ 6 Abs 3, § 33 Abs 2 VersVG

Selbst wenn Versicherungsnehmer mit Täuschungs- und Verschleierungsvorsatz iSv § 6 Abs 3 VersVG handeln sollten, dürfen sie sich auf § 33 Abs 2 VersVG berufen, wenn der Versicherer in anderer Weise vom Eintritt des Versicherungsfalls rechtzeitig Kenntnis erlangt hat.

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