Angehörige genießen im Strafverfahren sowie in Teilen des materiellen Strafrechts eine privilegierte Stellung. In anderen Fällen wirkt sich der Umstand, dass die Tat gegen einen Angehörigen begangen wurde, sogar nachteilig für den Täter aus. Wichtig ist also zu wissen, wer - nach strafrechtlichem Verständnis - Angehörige einer Person sind. Der Gesetzgeber normiert hierzu in § 72 StGB eine weitreichende Definition. Der vorliegende Beitrag erörtert die wesentlichen Anwendungsbereiche und liefert einen Überblick über künftige und bestehende Grauzonen dieser Bestimmung mit besonderem Fokus auf neue Lebens- und Beziehungsformen.