§ 114 Abs 3 Z 2 FPG
Die von § 114 Abs 3 Z 2 FPG geforderte Personenzahl muss durch eine Tat (die übrigens auch in einer tatbestandlichen Handlungseinheit bestehen kann) erreicht werden. Eine § 29 StGB vergleichbare Anordnung der Zusammenrechnung geschleppter Personen und Bildung einer Subsumtionseinheit findet sich im FPG nicht.