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Schlepperei

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/70ÖJZ 2023, 250 - 251 Heft 4 v. 14.3.2023

§ 114 Abs 3 Z 2 FPG

Die von § 114 Abs 3 Z 2 FPG geforderte Personenzahl muss durch eine Tat (die übrigens auch in einer tatbestandlichen Handlungseinheit bestehen kann) erreicht werden. Eine § 29 StGB vergleichbare Anordnung der Zusammenrechnung geschleppter Personen und Bildung einer Subsumtionseinheit findet sich im FPG nicht.

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