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Gefährdungsabklärung durch den Kinder- und Jugendhilfeträger

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/6ÖJZ 2023, 46 Heft 1 v. 11.1.2023

§ 40 Abs 4 Oö KJHG; § 181 Abs 1 ABGB

Die Verletzung von Mitwirkungspflichten der Eltern im Rahmen der "Gefährdungsabklärung" durch den Kinder- und Jugendhilfeträger nach § 40 Abs 4 Oö KJHG rechtfertigt kein Tätigwerden des Pflegschaftsgerichts iSd § 181 Abs 1 ABGB, wenn keine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.

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