§§ 120 f ArbVG
Eine Kündigung von dienstzugewiesenen Vertragsbediensteten, die Mitglieder des Betriebsrats einer der in § 1 Abs 1 Wr Stadtwerke-ZuweisungsG genannten Gesellschaften sind, bedarf auch der Einhaltung der §§ 120 f ArbVG.
9 Ob A 36/22t
§§ 120 f ArbVG
Eine Kündigung von dienstzugewiesenen Vertragsbediensteten, die Mitglieder des Betriebsrats einer der in § 1 Abs 1 Wr Stadtwerke-ZuweisungsG genannten Gesellschaften sind, bedarf auch der Einhaltung der §§ 120 f ArbVG.
9 Ob A 36/22t