Am 23. 3. 2023 trat die im Vorfeld viel diskutierte Novelle des UVP-G 2000 (BGBl I 2023/26) in Kraft. Zu den erklärten Zielen der Reform gehören insbesondere die bestmögliche Gewährleistung von Verfahrenseffizienz und Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.