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Kosten der Erziehungsberatung als Abzugsposten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/41ÖJZ 2023, 168 - 170 Heft 3 v. 27.2.2023

§ 231 ABGB

Die Kosten der nach § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG angeordneten Erziehungsberatung stellen für den unterhaltspflichtigen Elternteil grundsätzlich einen unvermeidbaren Aufwand dar, weil die Anordnung der Erziehungsberatung mit Zwangsmitteln (§ 79 Abs 2 AußStrG) durchsetzbar ist.

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