Die 2018 durch die Durchsuchungsmaßnahmen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ausgelöste Diskussion um die Zulässigkeit der Sicherstellung im öffentlichen Bereich und den damit verbundenen Zugriff auf sensible Unterlagen führte schließlich unter anderem zur Implementierung des § 112a StPO (BGBl I 2021/148). Angelehnt an § 112 StPO sieht die Bestimmung ein System zum Schutz bestimmter klassifizierter Informationen vor. Der Gesetzgeber reagierte damit nicht zuletzt auf die Befürchtung des Vertrauensverlustes ausländischer Nachrichtendienste.Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die mit § 112a StPO in Kraft getretenen strafprozessualen Neuerungen. (FN )