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Einziehungsantrag durch "Nebenankläger"

RechtsprechungJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/30ÖJZ 2023, 116 - 118 Heft 2 v. 8.2.2023

§ 117 Abs 4 StGB (§ 33 MedienG)

Nach § 117 Abs 4 erster Satz StGB ist in den Fällen des § 117 Abs 2 StGB der Verletzte jederzeit berechtigt, sich der Anklage anzuschließen. Durch einen solchen Anschluss erhält er eine prozessuale - in der StPO nicht geregelte - Sonderstellung als Nebenankläger im Strafverfahren, dem die vollen Rechte eines PA zukommen. Nebenankläger sind zur Antragstellung nach § 33 Abs 1 MedienG berechtigt.

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