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Tatbestandliche Handlungseinheit

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/296ÖJZ 2023, 998 Heft 16 v. 5.12.2023

§ 1 StGB

Die Strafdrohung für eine tatbestandliche Handlungseinheit bestimmt sich nach der Vornahme des letzten Teilakts, ohne dass dem Täter früheres, zur Zeit vorangegangener Teilhandlungen geltendes (allenfalls günstigeres) Recht zugutekommt.

11 Os 30/23f

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