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Keine eigenhändige nuncupatio bei einer notariellen letztwilligen Verfügung

RechtsprechungJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/24ÖJZ 2023, 102 - 106 Heft 2 v. 8.2.2023

§ 583 ABGB (§§ 67, 70 NO)

Bei der Errichtung einer notariellen letztwilligen Verfügung ist keine eigenhändige nuncupatio des Erblassers iSd § 579 ABGB erforderlich. Das gilt unabhängig davon, ob die letztwillige Verfügung in Form eines Notariatsakts oder eines notariellen Protokolls nach §§ 70 ff NO erfolgt.

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