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Behindertenpass als Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/190ÖJZ 2023, 665 - 667 Heft 11 v. 1.8.2023

§ 8 Abs 6 lit b BEinstG

Unter Zugrundelegung des § 45 Abs 2 BBG idgF stellt der - hier aufgrund eines eigenen Verfahrens ausgestellte - Behindertenpass einen Bescheid iSd § 14 Abs 1 lit a BEinstG dar, der die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten nachweist.

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