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Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/178ÖJZ 2023, 617 - 618 Heft 10 v. 28.6.2023

§ 334 Abs 1 ASVG

Für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist primär der Arbeitgeber verantwortlich.

In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, (auch) ein wirksames innerbetriebliches Kontrollsystem - zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften - einzurichten und auch tatsächlich eine entsprechende Kontrolle vorzunehmen.

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