Art 2.3 und 7.2.4 ARB 2005
Beim Kauf eines gebrauchten Diesel-Pkw, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeliefert wurde, tritt der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung mit dem Erwerb des Fahrzeugs ein.
Art 2.3 und 7.2.4 ARB 2005
Beim Kauf eines gebrauchten Diesel-Pkw, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeliefert wurde, tritt der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung mit dem Erwerb des Fahrzeugs ein.