§ 13 Abs 1 B-GlBG
Eine politische Anschauung, die über die Bezugnahme auf einzelne politische Fragen hinausgeht und sich bei Gesamtbetrachtung gleich einer Weltanschauung darstellt, kann unter den Diskriminierungsgrund der Weltanschauung iSd § 13 Abs 1 B-GlBG subsumiert werden.