In einer Reihe von Entscheidungen zu Fitnesstudio-AGB meinte der OGH, seine Judikatur zur Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten sei "in unionsrechtlichem Lichte neu zu bewerten". Inzwischen gibt es eine neue EuGH-Entscheidung, die der OGH noch nicht berücksichtigt hat. Der Beitrag geht der Frage nach, ob der OGH seine Judikatur infolge der neuen EuGH-Entscheidung ändern muss.