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Sorgfaltspflichten des Immobilienmaklers

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/124ÖJZ 2023, 431 - 432 Heft 7 v. 25.4.2023

§ 3 MaklerG

Der Makler hat die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren und ist verpflichtet, diesem die "erforderlichen Nachrichten" zu geben. Es kann von ihm erwartet werden, über einschlägige Probleme Bescheid zu wissen und richtige Auskünfte zu erteilen.

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