Die Diskussion um die Zulässigkeit polygraphischer Verfahren im Strafprozess blickt in Deutschland wie in Österreich auf eine lange Geschichte zurück. Vor allem die Rechtsprechung entwickelte dazu bereits seit den 1950er Jahren eine ablehnende Haltung und stützte sich nicht zuletzt auch auf die mangelnde Verlässlichkeit der eingesetzten Geräte. Gerade dieser Begründung könnte vor dem Hintergrund der beachtlichen technischen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) allerdings zukünftig der Boden entzogen werden.Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über den bisherigen Meinungsstand zum Einsatz von "Lügendetektoren" im Strafverfahren und prüft die Stichhaltigkeit der Argumentation mit Blick auf die Errungenschaften der KI. (FN )