vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine unionsrechtliche Vorlagepflicht der Landesverwaltungsgerichte

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/85ÖJZ 2022, 667 - 669 Heft 13 v. 27.6.2022

§ 1 AHG

Ein Amtshaftungsanspruch kann auch dann entstehen, wenn ein Organ des Rechtsträgers in Österreich unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht vorwerfbar nicht oder nicht richtig anwendet; die zum Schadenersatz führende Vorwerfbarkeit kann dabei auch in der Nichtbeachtung der stRsp des EuGH liegen. Eine Pflicht zur Vorlage trifft nur letztinstanzliche Gerichte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!