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Haftung des Baustellenkoordinators

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/61ÖJZ 2022, 450 - 451 Heft 8 v. 11.4.2022

Der Pflichtenkatalog des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) ist ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB. Wer die Aufgaben als Baustellenkoordinator übernommen hat, haftet den auf der Baustelle eingesetzten AN nach dem Maßstab des § 1299 ABGB für deren sachgerechte Erledigung.

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