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Schlepperei

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/41ÖJZ 2022, 339 - 340 Heft 6 v. 14.3.2022

§ 114 Abs 1 FPG

Schlichte Tätigkeitsdelikte wie die Schlepperei sind (erst) mit der Ausführung der ges umschriebenen Tathandlung vollendet.

12 Os 115/21k

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