§ 7b BEinstG
Wenn der Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt nicht (mehr) behindert war, scheidet eine auf seine Krankenstände gestützte Kündigung als Grund einer allenfalls mittelbaren Diskriminierung iSd § 7c Abs 2 BEinstG aus.
9 Ob A 45/21i
§ 7b BEinstG
Wenn der Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt nicht (mehr) behindert war, scheidet eine auf seine Krankenstände gestützte Kündigung als Grund einer allenfalls mittelbaren Diskriminierung iSd § 7c Abs 2 BEinstG aus.
9 Ob A 45/21i