vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Außerdienstliches Verhalten des Dienstnehmers als Entlassungsgrund

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/165ÖJZ 2022, 1163 - 1164 Heft 22 v. 15.11.2022

Eine Amtsärztin ist nach § 41 Abs 1 ÄrzteG verpflichtet, behördliche Aufgaben zu vollziehen. Wenn sie öffentlich erklärt, sich den Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie zu widersetzen, begründet dies Vertrauensunwürdigkeit.

8 Ob A 44/22m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!